Kosten

Kosten

Die Vergütung für meine Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).


  • Die Gebühr für eine Erstberatung liegt bei 190€ zzgl. MwSt.
  • Weitere Dienste, wie Antragsstellungen, Kontenklärungen oder auch gerichtliche Verfahren stelle ich nach §§ 2 – 4a, 34 RVG in Rechnung oder vereinbare mit Ihnen ein Stundenhonorar. Bitte beachten Sie hierbei, dass ich verpflichtet bin mindestens die Honorarbeträge nach dem RVG aufzurufen.
  • Bei Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit der Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung.
  • Kosten für eine Rentenberatung gelten als Werbungskosten und können somit bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.


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